Nutzen für das Unternehmen
micropause®
- ist aktive Gesundheitsförderung dort wo die Gesundheit der Mitarbeitenden direkt beeinflusst wird
- ist kostengünstige, effektive und flächendeckende BGF (betriebliche Gesundheitsförderung)
- ist echte Prävention vor möglichen Gesundheitsrisiken die Bildschirmarbeitsplätze mit sich bringen (Maus-Arm/ RSI- bzw. Karpal-Tunnel-Syndrom)
- wirkt sich positiv auf die Motivation und Leistungsbereitschaft der Anwender aus - die Effizienz beim Arbeiten nimmt zu
- kann bei regelmässiger Anwendung zur Reduktion von Fehlzeiten beitragen
- beugt gegen «Maus-Arm» (RSI-Syndrom) und Langzeitschäden vor
- entspricht den Forderungen verschiedener Schweizer und Europäischer Richtlinien zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz (z.B. EKAS 6508, 90/270/EEC)
Rechtliche Basis & micropause®
Auszug aus der Verordnung 3 zum Schweizer Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3):
- «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass:
c. eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird.»
- Das Programm kann in den ASA-Vollzug (Richtlinie 6508 der EKAS, Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) mit einbezogen werden. Insbesondere dann, wenn im Betrieb vorwiegend Bildschirmarbeitsplätze vorhanden sind.
Weiterhin entspricht es genau den Anforderungen folgender EG-Verordnungen:
- EG-Richtlinie 90/270/EEC "Minimum Safety and Health Requirements for Work with Display Screen Equipment", Article 7
- BildscharbV, § 5 des Bundesministerium für Arbeit, BRD:
«Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Tätigkeit des Arbeitnehmers so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmässig durch Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochen wird, die die Belastung durch die Arbeit an Bildschirmgeräten verringern.»